Die Absicherung des eigenen Hauses über eine Wohngebäudeversicherung
Das eigene Haus ist für viele ein elementares Grundbedürfnis und erfordert meist auch einige Opfer, bis die Finanzierung abgeschlossen ist, das Haus gebaut oder umgebaut ist und man schließlich in den eigenen vier Wänden wohnen kann. Um so wichtiger ist es, dieses Eigentum zu schützen über eine Wohngebäudeversicherung, die die Schäden am Haus durch Feuer, Wasserrohrbruch, Sturm oder Überschwemmungen abdeckt.
In der Bauphase, wo durch den Bauvorgang anderen Menschen oder Gegenständen ein Schaden zugefügt werden kann, ist eine Bauherrenhaftpflicht zuständig.
Zum versicherten Gebäude gehören nicht nur das eigentliche Gebäude, einschließlich der Grund- und Kellermauern, sondern auch Bestandteile am Haus, wie elektrische Anlagen, die Zentralheizung, sanitäre Installationen etc.
Bei den meisten Versicherungen ist auch die zusätzliche Absicherung von Elementarschäden, wie Erdbeben, Erdrutsch oder Lawinen möglich. Auch Nebengebäude wie Garagen sind extra zu versichern. Für die Absicherung, aller nicht fest mit dem Haus verbundenen Gegenstände ist eine Hausratversicherung notwendig.
Ist ein Schaden am Haus eingetreten, so erstattet die Wohngebäudeversicherung die notwendigen Reparaturen bis zum ortsüblichen Neubauwert.
Ist ein Totalschaden eingetreten, d.h. ist der komplette Wiederaufbau des Hauses notwendig erhält man den ortsüblichen Neubauwert, einschließlich der Architekten- Planungs- und Konstruktionskosten. Voraussetzung, dass keine Unterversicherung besteht. D.h. Veränderungen am Haus nach Vertragsabschluß, die den Wert des Hauses erhöhen, wie der Bau eines Wintergartens oder Ausbau eines Dachgeschoßes oder Kellergeschoßes sollten der Wohngebäudeversicherung mitgeteilt werden, um den Versicherungsschutz auf den aktuellen Stand zu bringen oder unter Umständen eine aktuelle Wertermittlung vorgenommen werden.
Einige Versicherungsgesellschaften übernehmen im Schadenfall Serviceleistungen wie: Beauftragung von Handwerkern, Koordination der Gewerke, Kontrolle und Abrechnung mit den Handwerkern.
Viele Sachversicherungen bieten Tarife mit unterschiedlichem Service und Deckungsumfang an. Man unterscheidet Tarife ohne Entschädigungsgrenzen, die nahezu alles abdecken, wie Aufräumarbeiten, Überspanungsschäden etc. Mietausfälle werden übernommen bis zu 24 Monate der ortsüblichen Miete bei Mietshäusern.
Eine andere Möglichkeit ist eine Wohngebäudeversicherung als Grundversorgung. Diese schließt die wesentlichen Elementarschäden mit ein und man vereinbart im Schadenfall eine Selbstbeteiligung in unterschiedlicher Höhe.
Wichtig ist es den Vertrag als gleitende Neuwertversicherung abzuschließen. D.h. der Vertrag wird laufend auf die veränderten Lohn- und Baupreise im Baugewerbe angepasst. So kann eine Unterversicherung vermieden werden.
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