Weitreichende Änderungen in der Autoversicherung
Bei einem Umstieg von der teuersten zur günstigsten Versicherung können Autofahrer fast immer um die 50 Prozent am Beitrag sparen. Hintergrund ist hier ganz klar, dass ein Preiskampf auf dem Versicherungsmarkt für KFZ-Versicherungen entfacht wurde, nicht zuletzt auch deshalb, weil neue Versicherungen hinzugekommen sind. Problematisch ist jedoch dabei, dass eigentlich nicht nur der Preis zählt, sondern auch die Leistungen. Was nützt es beispielsweise, dass man bei einer der günstigsten Autoversicherungen versichert ist, diese jedoch die grobe Fahrlässigkeit nicht ausschließt und man eben in solch einem Schadensfall auf den gesamten Kosten sitzenbleibt? Durch die Neuregelungen im Versicherungsvertragsgesetz sollte man hier genau hinschauen, dass der genannte Aspekt wenigstens teilweise ausgeschlossen wird! Bei schweren Verkehrsverstößen können nun Quotenregelungen in Kraft treten. Das heißt, die KFZ Haftpflichtversicherung übernimmt nur noch prozentuale Kosten der eigentlichen Gesamtkosten bei Schäden (eben die Quoten). Beispielsweise könnte es sein, dass ein Autofahrer einem Hasen auf der Landstraße ausweicht und es kommt daraufhin zu einem Unfall. Hier kann die Versicherung ihre Leistung quotiert haben und vielleicht nur noch 50 Prozent von den Kosten bezahlen, als wenn der Unfall nicht durch das Ausweichen eines Hasens zustande gekommen wäre. Oder man übersieht wegen Blendung ein Stoppschild, überfährt die Kreuzung und es kracht: Auch hier könnten die Leistungen nun erheblich reduziert sein. Es hat zwar in gewisser Weise einen Vorteil, dass das Alles-Oder-Nichts-Prinzip wegfällt. Bei solchen Quoten dürfte allerdings jedem Autofahrer schwindelig werden, wenn er die Kosten nun zu solch hohen Anteilen selbst übernehmen müsste. Hier sollte man nun genau überprüfen, welche Versicherung welche Quoten bietet bzw. inwiefern die grobe Fahrlässigkeit im Versicherungsvertrag ausgeschlossen wird. Dass dabei ein Versicherungsvergleich noch komplizierter werden wird, liegt wohl auf der Hand. Möglicherweise sind nun auch seitens der Autofahrer auch wieder steigende Versicherungsbeiträge zu erwarten. Es bleibt natürlich auch unstrittig, dass gute Leistungen ihren Preis haben.
Deutliche Verbesserungen haben vor allen Dingen Unfallopfer zu erwarten. Denn für Personenschäden wird laut des Pflichtversicherungsgesetzes die Mindestversicherungssumme in der KFZ-Versicherung auf siebeneinhalb Millionen Euro angehoben. Wohlgemerkt darf eine Person alleine diese Summe für sich selbst beanspruchen. Bisher war es ein Drittel dessen. Die Mehrkosten dafür müssen natürlich die Versicherungsnehmer tragen. Jedoch zeigte die Historie, dass selbst bei Abschluss der 50 oder 100 Mio. Euro Deckung die Versicherungsbeiträge nicht eklatant höher waren, als wenn man sich nur für die gesetzliche Deckung entschieden hätte.
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