Navigation




Urlaub: die normalen Kassenpatienten versus den Patienten der Privaten Krankenkasse

Kassenpatienten können sich in allen Staaten der Europäischen Gemeinschaft und in den Staaten, mit denen die Bundesrepublik ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, auf Krankenschein behandeln lassen. Vor Antritt einer Reise sollte man sich rechtzeitig bei der betreffenden Krankenkasse über ein solches Abkommen mit dem Urlaubsland informieren und eine entsprechende Anspruchsbescheinigung (Auslandskrankenschein) samt Merkblatt anfordern. Da in manchen Ländern Anspruchsausweise in zweifacher Ausfertigung verlangt werden, sollte man sich lieber einen doppelten Satz geben lassen.

Bei Patienten der Privaten Krankenkassen, den PKV, ist dies, je nach Krankenkasse auch zu erledigen. Zudem kommt es vor, dass in vielen Ländern, in denen man sich auf Krankenschein behandeln lassen kann, werden Eigenbeteiligungen erhoben .Bei Reisen in solche Länder empfiehlt sich daher der Abschluss einer zusätzlichen privaten Reisekrankenversicherung, wenn diese Leistung nicht schon in der bereits vorhandenen privaten Krankenversicherung mit enthalten ist.

Da die gesetzlichen Krankenkassen, und nur ein Teil der Privaten Krankenkassen (PKV) die Kosten für einen Krankenrücktrittstransport nicht automatisch erstatten, ist ihren jeweiligen Mitgliedern empfohlen, dass sie zuerst die vertraglichen Bedingungen prüfen und dann, ggf. eine zusätzliche Reisekrankenversicherung bzw. der Kauf eines Auslandsschutzbriefes abschließen. Dies ist vor allem bei GKV Patienten sehr zu empfehlen. Bei Patienten die eine PKV abgeschlossen haben, ist diese Möglichkeit schon meist enthalten, wobei aber auch hier vertragliche Unterschiede bestehen können. Unbedingt sollte das vertragliche Kleingedruckte geprüft werden. Denn bei einem Schadensfall werden die Kosten mitunter richtig hoch, eine kleine zusätzliche Versicherung, auch bei einer PKV, dagegen ist eine einzelne kleine Belastung die man sich unbedingt gönnen sollte. Und im Vergleich zwischen GKV und PKV gewinnen hier mit Abstand die PKV.

Denn das Problem liegt auf der Hand. Ist man unterwegs, schon in den Urlaub gestartet, ist eine Kommunikation mit der Krankenkasse oft nicht möglich. Entweder bekommt man keine Verbindung oder aber man ist nicht in der Lage in Verbindung zu treten. Und dann wird guter Rat wirklich sehr teuer, insbesondere wenn ein komplizierter Krankenrücktransport organisiert werden muss, und dies zusätzlich noch jemand anderer für den Versicherten erledigen muss.

Weitere Beiträge zum Thema private Krankenkasse:


Weitere Artikel in der Rubrik Versicherungen


Bewertung: Noch nicht bewertet - von 1 bis 5 (1 = sehr gut)


Artikel Statistik

Eingestellt: 19.10. 2007
Zugriffe: 611
Anzahl Wörter: 439
Kategorie: Versicherungen