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Was bedeutet die Mitnahme der Alterungsrückstellungen in der PKV

Die Alterungsrückstellungen sind ein wichtiger Bestandteil PKV Beiträge. Es werden von Anbeginn des Vertrages über die gesamte Laufzeit Rücklagen gebildet, um die statistisch gesehen höheren Gesundheitskosten im Alter abzudecken. Hat bislang ein Versicherter einer PKV seine Versicherung nach einigen Jahren Laufzeit gewechselt und ist bei einer anderen Privaten Krankenkasse eingetreten, so sind diese Alterungsrückstellungen bei der alten Versicherung verblieben und sind der dortigen Versichertengemeinschaft zu Gute gekommen. D.h. ein Wechsel innerhalb der Privaten Versicherungen nach einigen Jahren Versicherungszeit hat sich i.d.R. nicht gelohnt.

Diese Regelung wurde durch das Gesundheitsreformgesetz geändert. Eine Mitnahme der Alterungsrückstellung ist bei einem PKV Wechsel ab 2009 möglich. Allerdings ist die Neuregelung so gestaltet, dass dies nicht unbedingt einen Vorteil mit sich bringt. Zunächst ist beim Wechsel in eine neue Private Krankenversicherung immer wieder eine neue Gesundheitsprüfung notwendig, d.h. inzwischen aufgetretene Krankheiten werden evtl. nur durch einen Risikozuschlag mitversichert. Will man ab 2009 in eine günstige PKV wechseln, so kann man nur die Alterungsrückstellungen in Höhe des Basistarif in die neue PKV mitnehmen, also nicht die gebildeten Altersrückstellungen für die besseren Leistungen z.B. im Krankenhaus, oder Zahnersatz, oder höhere Erstattung bei der Gebührenordnung für Ärzte. So dass meist immer noch ein Teil der Alterungsrückstellungen bei der alten Versicherung verbleiben.

Will man nun in der neuen PKV wieder die vorherigen Leistungen wie Behandlung als Privatpatient, 1 oder 2- Bettzimmer im Krankenhaus, also alles was über die Leistungen des Basistarifs hinaus mit versichern, so wird man für diese besseren Leistungen mit dem aktuellen Eintrittsalter eingestuft. Die Leistungen des Basistarifs umfassen im Wesentlichen die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen, als keine privatärztlichen Leistungen. Es kann also bedeuten, falls man bislang privatärztliche PKV Tarife versichert hatte, dass man bei einem Wechsel bis zu 50% seiner Alterungsrückstellung bei der alten Gesellschaft belassen muss. Eine Möglichkeit besteht, bei der neuen Gesellschaft nur den Basistarif zu versichern und bei der alten PKV die besseren Leistungen in eine Zusatzversicherung umzuwandeln, um somit die Altersrückstellungen nicht zu verlieren. Allerdings müssen diese Tarife mit dem Tarif bei der neuen Gesellschaft kompatibel sein. Sonst kann es zu Abgrenzungsschwierigkeiten in der Leistung kommen und für die Angestellten würde der Arbeitgeberanteil für die Zusatzversicherung wegfallen, da dieser nur gezahlt wird, wenn die höheren Leistungen in der Vollversicherung integriert sind.

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Eingestellt: 6.09. 2007
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Kategorie: Versicherungen