Verhängnisvoller Bienenstich - Detektiv Schäfer (Detektei Astor) berichtet
Tipps für korrekte Kündigungen / Detektiv im Betrieb
Juristische Fallstricke gibt es reichlich für den Arbeitgeber, möchte dieser seinen Angestellten vor die Tür setzen. Über die formal korrekte Kündigung informierte der Anwalt Georg Semmler - vorbeugend - eine aufmerksame Runde von Interessenten aus Handel und Wirtschaft.
Entlassungsgründe reichen von Betriebsspionage, Unterschlagung, Schmiergeldannahme, Vorlage falscher Zeugnisse bis hin zum klassischen „Blaumachen“. Semmler erläuterte: „Ein Arbeitsgerichtsprozess ist zwar die Ausnahme - meist kommt es zu einer einvernehmlichen Einigung - doch kommt es wirklich zu einem Prozess, ist es kaum zu fassen, wie viele Fehler mancher Arbeitgeber macht.“ Dabei könne man die Behauptung eines Arbeitnehmers, er habe die Kündigung nicht fristgemäß oder überhaupt nicht erhalten, durch Brief-Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher vermeiden. Auch schwammige Formulierungen wie “Wir beabsichtigen uns von Ihnen zu trennen“ seien zu vermeiden, stattdessen Ross und Reiter beim Namen zu nennen.
Ist die Beweislast gegen einen Angestellten eindeutig, versteht das Arbeitsgericht meist keinen Spaß. Semmler skizzierte den so genannten „Bienenstich-Fall“ als Beleg: Eine Bäckereifachverkäuferin kam morgens nüchtern vom Arzt, hatte entsprechend Kohldampf, genehmigte sich ein Stück Bienenstich und wurde vom Bäcker dabei erwischt - die fristlose Kündigung folgte. Das Arbeitsgericht gab dem Bäcker recht. Grund: Die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sei aufgrund des Vertrauensbruchs unzumutbar.
Um seinen Angestellten des Fehlverhaltens zu überführen, greifen Arbeitgeber in jüngster Zeit auch zu anderen Mitteln, etwa dem Einsatz von Detektiven. Karl Schäfer, Inhaber der Detektei Astor, berichtete von seinem Arbeitsalltag. Der Missbrauch der 'erschlichenen Lohnfortzahlung' ist seiner Ansicht nach gang und gäbe. Wer ein ärztliches Attest besitzt, es aber vorzieht, seine Zeit auf dem Tennisplatz zu verbringen, muss also verstärkt damit rechnen, dass sein Chef ihm Schäfer und Co auf die Fersen hetzt. Die überführenden, fein säuberlich aufgelisteten Fakten des Detektivs - teilweise über Wochen zusammengetragen - seien vor Gericht zulässig, versicherte Schäfer. Verliere der Arbeitnehmer einen anschließenden Prozess, müsse er nicht nur Prozess- und Anwaltskosten bezahlen, sondern eventuell auch noch das Detektivhonorar - schwere Zeiten für „Blaumacher“.
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