Arbeitslosengeld - Arbeitslosengeld II
Die Begriffe Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II sind heutzutage in aller Munde. Doch viele kennen den genauen Unterschied nicht.
Das Arbeitslosengeld ist Teil der gesetzlichen Sozialversicherung. Zur Sozialversicherung zählen die Krankenversicherung, die Rentenversicherung, die Pflegeversicherung und eben die Arbeitslosenversicherung. Das Wort Versicherung impliziert, dass vorher Beiträge eingezahlt werden müssen, ehe ein Anspruch auf Leistungen besteht. Beim Arbeitslosengeld kommen neben der vorausgegangenen Beitragszahlung noch andere Faktoren hinzu, um einen Anspruch auf Leistung zu generieren.
Die Höhe des Arbeitslosengeldes ist abhängig von den eingezahlten Beiträgen, die sich wiederum nach der Höhe des Arbeitsentgelts richten. Grundsätzlich beträgt das Arbeitslosengeld 60 Prozent des früheren Arbeitsentgelts, des Lohnes bzw. Gehalts.
Das Arbeitslosengeld wir nur für ein Jahr gezahlt. Hat man danach immer noch keine Arbeit gefunden und reiht sich somit in die Gruppe der Langzeitarbeitslosen ein, so kommt ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II in Betracht.
Das Arbeitslosengeld II ist eine staatliche Sozialleistung. Es wird steuerfinanziert. Besser bekannt ist das Arbeitslosengeld II unter dem Namen ALG II oder auch Hartz IV.
Voraussetzung für den Bezug von ALG II ist allein die Bedürftigkeit bei gegebener grundsätzlicher Arbeitsfähigkeit. Kann man nicht länger als täglich mindestens 3 Stunden arbeiten und ist bedürftig, so ist ein Anspruch auf Grundsicherung gegeben. Die Grundsicherung ist ebenfalls eine Sozialleistung.
Der Charakter als Sozialleistung impliziert, dass die Leistung nur dann gewährt wird, wenn die "sozialen" Voraussetzungen vorliegen, also, wenn man bedürftig ist. Bedürftigkeit ist nur gegeben, wenn man kein Vermögen hat und auch keine sonstigen Einnahmen oder Unterstützungen erzielt bzw. erhält.
Das ALG II hat die Arbeitslosenhilfe verdrängt, die sich früher an den Bezug des Arbeitslosengeldes anschloss.
Die Höhe des Arbeitslosengelds II liegt bei 345 Euro für eine alleinstehende Person.
ALG II wie auch das Arbeitslosengeld I werden nur auf Antrag und auch nicht rückwirkend gezahlt. Wichtig ist somit, sofort einen Antrag bei der örtlichen Arbeitsagentur, dem früheren Arbeitsamt zu stellen. Hierzu muss man persönlich im Amt vorsprechen.
Also: Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II (ALG II) sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe, die nicht jedem passen.
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