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Ein neues Handy im Rahmen der Vertragsverlängerung

Mobiltelefone haben sich längst zu einem Massenprodukt entwickelt. Entsprechend groß ist auch die Bandbreite an Angeboten und die Vielzahl der Erwerbsmöglichkeiten. In der Regel werden Telefone dabei auf drei verschiedene Arten erstanden: als sogenannte „pure“ Geräte (also nur das Handy ohne irgendeine Art des Vertragsschluss mit einem Netzbetreiber oder Serviceprovider), als Prepaid-Gerät oder in Verbindung mit einem in der Regel 24-monatigen Mobilfunkvertrag.

Letzteres führt zu einer vierten Erwerbsmöglichkeit, die grundsätzlich wenig abweicht: dem Kauf eines neuen mobilen Telefon im Rahmen einer Vertragsverlängerung.
Wie die Bezeichnung schon andeutet wird bei diesem Vorgang ein bestehender Vertrag um eine zusätzliche Mindestlaufzeit - diese beträgt regelmäßig ebenfalls zwei Jahre - ausgeweitet. Die Vorteile liegen dabei auf der Hand: Der Kunden kann seine bisherige Mobilfunknummer beibehalten und die Kundendaten müssen nicht neu erfasst werden. Ein umständliches Warten, während der jeweilige Vertragspartner sämtliche wichtigen Personalien und die Bankverbindung speichert, kann hier also umgangen werden. Stattdessen wird nur geprüft, ob der Kunde erwerbsberechtigt ist - sprich: ob sein Vertrag bereits die volle Laufzeit erreicht hat und somit ein neues Gerät im Zuge der Vertragsverlängerung subventioniert.

Ein weiterer Vorteil ergibt sich oft in kostentechnischer Hinsicht. Denn: Bestandskunden werden in Bezug auf die Angebote nicht selten leicht bevorzugt, besonders dann, wenn sie verhältnismäßig hohe Umsätze verursachen. In der Regel bedeutet dies das Folgende: Je höher die monatlichen Rechnungen, desto mehr kann das gewünschte Telefon unter Umständen vergünstigt werden. Wo ein Neukunde 50 € für ein Gerät bezahlen würde, wird ein Bestandskunde mit hohen Umsätzen im selben Tarif möglicherweise mit einem deutlich geringeren Betrag zur Kasse gebeten.
Zudem darf nicht vergessen werden: Eine Vertragsverlängerung stellt keinen Neuvertrag dar. Die oftmals anfallenden einmaligen Anschlussgebühren, die in der Regel bei ca. 25 € liegen, entfallen somit auch. Allerdings entfallen diese Gebühren - sofern man seinen Vertrag bei einem Online-Versender einkauft - in der Regel auch.


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Eingestellt: 10.04. 2008
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Kategorie: Handy - Telefon