Die Kritik der Verbraucherschützer an dem 3D-Sicherheitsverfahren.
Kreditkarten sind längst das Ziel von Online-Betrügern, die Kreditkartendaten abgreifen, mit denen sie dann Geschäfte oder Bargeldabhebungen tätigen und die Zahlungen dem unwissenden Kunden aufbürden. Dagegen gehen die Kreditkartengesellschaften an. Kreditkarten müssen sicherer werden. Ein Verfahren, dass das verspricht, das sogenannte 3D-Sicherheitsverfahren gilt bei Verbraucherschützern als nicht ausgereift und anfällig für Betrügereien.
Das Sicherheitsverfahren
Visa und Mastercard haben beide ein Sicherheitsverfahren entwickelt, das Benutzer von Kreditkarten im Internet vor Betrügereien schützen soll. Der Karteninhaber soll mit dem Verfahren genau identifizierbar sein. Betrüger, die in Online-Shops, die am 3D-Sicherheitsverfahren teilnehmen, einkaufen, können sich nicht identifizieren, werden aufgehalten und werden erkannt. Der Kartenbesitzer registriert seine Kreditkarte, um an dem 3D-Verfahren teilzunehmen. Ein Passwort und ein Sicherheitscode muss der Kartenbesitzer hinterlegen. Kauft er nun ein, wird er beim Bezahlen mit seiner Kreditkarte, auf die Seite seiner Hausbank geleitet. Nun muss er, dass von ihm gewählte Passwort eingeben und die Freigabe der Transaktion wird durchgeführt.
Kritik am 3D-Sicherheitsverfahren
Ein Schwachpunkt des Verfahrens ergibt sich aus der Tatsache, dass die Betrüger, wenn sie die Kreditkartennummer haben und den Namen des Besitzers der Karte kennen, einen 3D-Sicherheitscode beantragen können. Nun steht nichts mehr im Wege, aufwändig in Online-Shops, auf Kosten des Kartenbesitzers einzukaufen. Eine andere Möglichkeit in den Besitz des 3D-Sicherheitscode zu kommen, besteht darin, einen Virus auf dem PC einzuschleusen und so das Codewort abzufangen. Das geschieht dann, wenn der Kartenbesitzer im Internet einkauft.
Der Schaden, der dem Kunde entstehen kann
Die Verbraucherschützer kritisieren auch, dass dem Kunden Haftungsnachteile drohen. Es besteht die Gefahr, dass der Kunde, sollte der das 3D-Sicherheitsverfahren nutzen, finanziell benachteiligt wird. Die Unternehmen, die das Sicherheitsverfahren anwenden, können argumentieren, dass die geschädigten Kunden sich nicht sorgsam genug verhalten haben. Das Passwort und der Sicherheitshinweis wurden vom Kunden nicht sorgfältig genug unzugänglich gemacht. Der Betrüger hat dann leichtes Spiel und gelangt an die Sicherheitscodes. Der Kunde kann gegen den Vorwurf der scheinbaren Fahrlässigkeit schlecht argumentieren, wenn er die Manipulation nicht nachweisen kann. Er muss dann den Schaden selber tragen. Die Unternehmen schließen sich so aus der Haftung aus. Die Kreditkartenunternehmen VISA und Mastercard haben den Verbraucherschützer erklärt, dass sie auf den Anscheinsbeweis verzichten wollen. Ein Beispiel dafür, dass alles in der Wirklichkeit anders aussehen kann, soll es geben. Eine Lehrerin wurde bei der Teilnahme am 3D-Sicherheitsverfahren betrogen. Den Schaden wollte ihre Bank nicht übernehmen.
Ratschlag der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
Der Verbraucher möge erst dann an dem Verfahren teilnehmen, wenn alle berechtigen Zweifel ausgeräumt sind.
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