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Hintergrundwissen zum Ratenkredit

Die Finanzierung von mittel- und langfristigen Krediten wird nach wie vor am häufigsten über einen klassischen Ratenkredit abgewickelt. Grund dafür ist nicht zuletzt die relativ unkomplizierte Bearbeitung des Kreditantrags. Kann man ein reguläres Einkommen aus einer sicheren Anstellung nachweisen und übersteht man den Schufa-Check der Bank, so stehen die Chancen für eine Kreditbewilligung gut. Außerdem ist hervorzuheben, dass Ratenkredite nicht über eine Grundschuld (wie bei einer Hypothek) abgesichert werden müssen. Es reicht eine Sicherungsübereignung zu unterzeichnen was wiederum bedeutet, dass man als Kreditnehmer erst dann Eigentümer der Sache wird wenn der Kredit vollkommen zurückgezahlt ist; kann man den fälligen Zahlungen nicht nachkommen, so verbleibt das finanzierte Gut im Besitz des Kreditgebers. Aus Sicht des Kreditgebers ist die Sicherungsübereignung eine Notwendigkeit um die Forderungen zu sichern, denn schließlich geschieht es auch, dass Schuldner die den Kredit nicht mehr zurückzahlen können einfach untertauchen.

Abgesehen von der Sicherungsübereignung ist auch noch der Abschluss einer Restschuldversicherung nicht unüblich. Dies ist eine weitere Sicherungsmaßnahme des Kreditgebers für den Fall, dass der Debitor in Zahlungsschwierigkeiten kommt. Als Kreditnehmer sollte man unbedingt mehrere Angebote für eine Restschuldversicherung einholen, da der Leistungsumfang und die monatlichen Kosten dafür von Anbieter zu Anbieter doch erheblich variieren können. Keinesfalls sollte man sich dazu zwingen lassen, die vom Kreditgeber angebotene Versicherung ohne Vergleich zu unterzeichnen. Es kann durchaus Unternehmenspolitik eines Kreditgebers sein, dass die Vergabe eines Ratenkredites an den Abschluss einer Restschuldversicherung aus dem eigenen Haus gekoppelt ist, jedoch sollte man in diesem Fall eher nach einem anderen Kreditor Aussicht halten. Nur selten ist das Versicherungsangebot der Bank das beste am Markt.

Eventuell sollte man sich auch über eine Schlussratenfinanzierung erkundigen; diese Finanzierungsform ist dem klassischen Ratenkredit ähnlich, allerdings wird nicht die gesamte Schuld durch die monatlichen Ratenrückzahlungen beglichen, sondern es fällt zum Ende der Laufzeit eine größere Rate - die Schlussrate - an welche zur vollständigen Tilgung dient. Kreditnehmern bringt dies den Vorteil, dass die Kreditbelastung während des überwiegenden Teils des Rückzahlungszeitraums verhältnismäßig niedrig ist. Dem steht natürlich entgegen, dass für die größere Schlussrate angespart werden muss.

Darüber hinaus ist noch erwähnenswert, dass Ratenkredite per Gesetz innerhalb von zwei Wochen widerrufen werden können. Diese Frist beginnt mit der Unterzeichnung des Kreditvertrages zu laufen.

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Eingestellt: 23.11. 2007
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Kategorie: Finanzen - Kredite