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Besicherung von Krediten

Nicht immer bekommen Verbraucher einen gewünschten Kredit ohne weitere Sicherheiten. Die Gründe dafür können vielfältig sein. Entweder ist die Bonität aufgrund zu niedrigen Einkommens oder zu hoher bestehender finanzieller Verpflichtungen zu schlecht oder die Kreditsumme ist einfach so hoch, dass die Bank eine zusätzliche Absicherung verlangt.

Für eine solche Besicherung eines Kredites gibt es dann gleich mehrere Möglichkeiten. Im Bereich normaler Verbraucherkredite ist dabei die Bürgschaft das am häufigsten verwendete Mittel. Bei einer solchen Kreditbürgschaft bürgt eine zweite Person für die Rückzahlung des Kredites. Hierbei ist es für den Bürgen immens wichtig zu wissen, dass eine solche Kreditbürgschaft so gut wie immer in Form einer selbstschuldnerischen Bürgschaft abgegeben wird. Das heißt, wenn der eigentliche Kreditnehmer mit der Rückzahlung des Kredites in Verzug gerät, kann die Bank sich direkt an den Bürgen wenden, ohne vorher eine Zwangsvollstreckung oder Pfändung gegen den Hauptkreditnehmer erwirken zu müssen.

In einem solchen Fall muss dann der Bürge seinerseits gegen den Kreditnehmer auf Wiedergutmachung des ihm entstandenen finanziellen Schadens klagen. In ganz anderer Form und aus ganz anderen Gründen erfolgt die Absicherung zum Beispiel bei einer Baufinanzierung. Da es sich hier um Summen von teilweise mehreren hunderttausend Euro handelt, verlangen Banken in den meisten Fällen eine Grundschuld in Form einer Hypothek. Die Grundschuld stellt dabei den Rechtsanspruch des Kreditgebers gegenüber dem Kreditnehmer dar, von einer Sache wie zum Beispiel einem Grundstück oder einer Immobilie einen bestimmten Betrag einzufordern.

Durch eine Hypothek kann der Gläubiger im Falle der nicht vertragsgemäßen Rückzahlung eines Darlehens oder einer sonstigen Forderung rechtliche Mittel wie zum Beispiel die Zwangsvollstreckung durchsetzen, um seine Forderung zu befriedigen. Dieses Grundpfandrecht durch eine Hypothek ist bei Immobilienfinanzierungen von Nöten, da ein Verbraucher sonst kaum in der Lage wäre, über seine regelmäßigen Einnahmen die ausstehenden Beträge zurückzuzahlen. Im schlimmsten Fall würde es dann zu einer Zwangsversteigerung des Grundstückes oder der Immobilie kommen, aus deren Erlös die Bank ihre Forderungen befriedigt.


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Eingestellt: 31.07. 2007
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Kategorie: Finanzen - Kredite