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Kauf von Mallorca Immobilien

Der Kauf von Immobilien auf Mallorca erfordert einige Vorbereitung. Dieser Artikel soll den Lesern einen Überblick geben, welche Kosten auf Immobilienkäufer zukommen, welche Steuern einmalig und welche jährlich gezahlt werden müssen.

Grundsätzlich gilt: Bürgern aus den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union unterliegen in Spanien keinerlei Beschränkungen. Einheimische und EU-Bürger haben die gleichen Rechte. Wenn Sie als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind, genießen Sie hinsichtlich des Eigentums absoluten Schutz.

Im folgenden werden die wichtigsten Punkt für den Kauf von Immobilien auf Mallorca zusammengefasst.

Grundsätzlich gilt: Bürgern aus den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union unterliegen in Spanien keinerlei Beschränkungen. Einheimische und EU-Bürger haben die gleichen Rechte. Wenn Sie als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind, genießen Sie hinsichtlich des Eigentums absoluten Schutz.

Die Kaufabwicklung einer Immobilie in Spanien

Der Kaufoptionsvertrag

Der Erwerb einer Immobilie in Spanien beginnt üblicherweise mit der Unterzeichnung eines Kaufoptionsvertrages (contracto de arras). Dieser Vertrag sichert dem Käufer die Option auf die Immobilie für einen bestimmten Zeitraum durch die Anzahlung einer bestimmten Summe. Üblich sind in Spanien 10% des Kaufpreises. Sollte der Käufer in diesem Zeitraum vom Handel zurücktreten, verliert er seine Anzahlung. Tritt der Verkäufer vom Verkauf zurück, muss er die doppelte Summe zurückzahlen.

In dem Kaufoptionsvertrag werden alle wesentlichen, den Kauf betreffenden Regelungen vereinbart, insbesondere wird beschlossen, bis wann der Kaufvertrag (escritura de compraventa) unterzeichnet und damit die Immobilie übergeben wird.

Notartermin und Grundbuch

Das spanische Grundbuch (registro de la propiedad) verzeichnet alle Immobilien und eventuellen Belastungen wie Hypotheken, Nießbrauch oder Wegerechte. Bei Eigentumsübertrag beantragt der Notar die Änderung im Grundbuch. Mit der Übersetzung dieses Grundbuchauszuges wird die Immobilie für fünf Tage gesperrt. Würde ein anderer Notar zu dieser Zeit für die gleiche Immobilie ebenfalls einen Grundbuchauszug anfordern, wird dies vom Register abgelehnt. Bevor eine Anzahlung geleistet wird, sollten alle Eintragungen im Grundbuch überprüft werden. Diesen Service übernimmt Binnewies & Partner selbstverständlich für seine Kunden.

Den offiziellen Abschluss des Kaufs bildet der Notartermin. Hier wird der notarielle Kaufvertrag (escritura de compraventa) vom Käufer und Verkäufer unterzeichnet. Der Notar beglaubigt den Verkauf und beurkundet den Vertrag öffentlich. Mit der Eintragung ins Grundbuch wird der Käufer als neuer Eigentümer gegenüber jeder Person ausgewiesen. Der Kaufvertrag ist das zentrale Dokument in der Kaufabwicklung. Binnewies & Partner entwickelt diesen Vertrag zusammen mit spanischen Anwälten, sodass unsere Kunden hier von unserer Erfahrung profitieren. Zusammen realisieren wir einen reibungslosen und schnellen Vertragsabschluss, sodass Sie Ihre neue Immobilie einfach nur genießen können!

Die Erwerbs- und Folgekosten einer Immobilienerwerbs in Spanien

Grunderwerbssteuer (Impuesto de Transmisiones Patrimoniales)

Der Käufer muss ca. 7% Grunderwerbsteuer oder, wenn es sich um einen Neubau oder mehrwertsteuerpflichtigen Käufer handelt, 7% Mehrwertsteuer (impuesto valor añadido) entrichten. Bei einem Grundstückskauf fallen 16% Mehrwertsteuer auf den Kaufpreis an.

Wertzuwachssteuer (Plusvalía)

Die gemeindliche Wertzuwachssteuer wird, wenn nicht anders verhandelt, vom Käufer getragen. Die Steuer beträgt ca. 0,2% des Katasterwertes, abhängig von der Gemeinde.

Notar und Eintrag ins Grundbuch

Für die rechtmäßige Durchführung des Verkaufs und die Eintragung des neuen Eigentümers ins Grundbuch fallen 1-2% des Kaufpreises Notar- und Grundbuchkosten an.

Welche jährlichen Folgekosten gibt es?

Die jährlichen Folgekosten, bezogen auf den Urkundenwert der Immobilie, setzen sich wie folgt zusammen:

  • Vermögenssteuer 0,2 %
  • Einkommenssteuer 0,5 %
  • Grundsteuer 0,4 bis 0,8 % (abhängig vom jeweiligen Objekt und vom Katasteramt

Hinweis:

Wir können an dieser Stelle nur Grundzüge der anfallenden Steuern, Abgaben sowie der Möglichkeiten der Finanzierung darstellen. Diese dienen ausschließlich Informationszwecken, weshalb wir für den Inhalt keine Haftung übernehmen. Die genutzten Informationsquellen, die wir als zuverlässig erachten, unterliegen einer ständigen Änderung. Wir können daher keine Zusicherung oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Ausgewogenheit abgeben und auch keine diesbezügliche Haftung oder Verantwortung übernehmen.


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Eingestellt: 4.05. 2008
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Kategorie: Bau - Handwerk