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Die Rürup-Rente wird immer interessanter!

Bereits 2005 wurde die Rürup-Rente eingeführt, fand aber bislang wenig Gegenliebe. Demzufolge wurde das Jahressteuergesetz Ende 2006 nachgebessert, wodurch die Rürup-Rente zu einem durchaus interessanten Werkzeug der privaten Altersvorsorge wurde.
Bis zu diesem Zeitpunkt wurden vom Finanzamt bei unverheirateten Selbständigen lediglich 5.069 Euro als Sonderausgaben für die privaten Vorsorgeaufwendungen anerkannt und es wurde jeweils vom Finanzamt entschieden, ob die Berücksichtigung der Beiträge zur Privaten Krankenversicherung, in eine Pflege- oder Lebensversicherung oder in die Rürup-Rente vorteilhafter war - die so genannte Günstigerprüfung. Somit ergab sich nicht selten, dass die staatliche Förderung der Rürup-Rente nichts ergab. Doch dieser fehlerhafte Aufbau wurde korrigiert und es ist sogar möglich, rückwirkend für 2006 sowohl für die Rürup-Rente als auch für andere Vorsorgeprodukte Steuervorteile in Anspruch zu nehmen.
Für 2007 gilt, dass 64 Prozent der Rürup-Prämien, maximal jedoch 20.000 Euro (für Ledige) bzw. 40.000 Euro (für Ehepaare) steuerwirksam geltend gemacht werden können. Dies entspricht 12.800 bzw. 25.600 Euro! Weiterhin erhöht sich dieser Betrag jährlich um 2 Prozent, wodurch im Jahr 2025 eine komplette Anrechnung gegeben sein wird. Die Rürup-Rente ermöglicht damit Selbstständigen erstmalig eine staatliche Förderung ihrer privaten Altersabsicherung.

Doch nicht nur Selbständige, sondern auch Beamte und Angestellte mit entsprechend hohem Verdienst, welche bereits eine umfassende Förderung für einen Riester-Sparplan erhalten, können durch eine Rürup-Förderung zusätzlich für ihre private Altersvorsorge etwas tun, obwohl sich der absetzbare Betrag um momentan jeweils 9,95 Prozent Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil vom Bruttoeinkommen (höchstens jedoch 6.000 Euro) reduziert. Sehr interessant ist die Rürup-Förderung für jene Selbständigen, Beamten und Angestellten, welche bereits kurz vor dem Eintritt in die Altersrente stehen. Für sie ist es ratsam, die maximal steuerabzugsfähigen Beiträge zur Rürup-Rente einzuzahlen, denn dadurch erhalten sie nicht nur eine besonders hohe steuermindernde Förderung, sondern bei Auszahlung der Rürup-Rente werden die Erträge relativ niedrig besteuert. Durch ein solches Vorgehen kann man mit einer Rendite von nahezu 8 Prozent rechnen. Dieser Vorteil resultiert aus dem Umstand, dass alle Rentenerträge einer jährlich steigenden Besteuerung unterliegen, wobei eine volle Besteuerung im Jahr 2040 gegeben sein wird. Deshalb kann man durch jetzige Leistungen zur Rürup-Rente den steuerlichen Vorteil zwischen Prämienzahlungen und der späteren Besteuerung ausnutzen.

Vorteilhaft ist die Rürup-Rente auch für Ehepaare, von denen ein Ehepartner kein Arbeitseinkommen hat, da auch für ihn der steuermindernde Betrag von 20.000 Euro gilt. Somit lässt sich der steuerabzugfähige Anteil immens aufstocken, denn für den erwerbslosen Partner gilt der Arbeitgeber-/Arbeitnehmerabzug natürlich nicht.


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Eingestellt: 25.11. 2007
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Kategorie: Altersvorsorge